Die DEPA Immobilien Management GmbH ist seit ihrer Gründung im Jahr 1992 ein vertrauensvoller Partner für Einzeleigentümer bezüglich der Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien im Raum Potsdam und Berlin.
Kaufmännische Verwaltung
- Neuvermietung der Wohn- und Gewerbeeinheiten zu marktgerechten und mietrechtlich zulässigen Mieten nach Abstimmung mit dem Eigentümer
- Berechnung der Kostenmiete im öffentlich geförderten Wohnungsbau
- Entwicklung der Bestandsmieten frei finanzierter Wohnungen nach § 558 BGB und Nachverhandlung von bestehenden und ablaufenden Gewerbemietverträgen
- regelmäßige Prüfung der Staffel- und Indexmieten
- konsequentes Mahnwesen, Durchführung von gerichtlichen Klage- und Mahnverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Fachanwälten
- Sämtliche Korrespondenz mit Mietern, Behörden, Versorgern und Dienstleistern
- Abwicklung des Mietvertrages, Vor- und Endabnahme zur optimalen Kontrolle der vereinbarten Schönheitsreparaturen und Übergabe in mietvertraglich vereinbartem Zustand, Mietkautionsabrechnung
Buchführung und Zahlungsverkehr
- Budget- und Wirtschaftsplanung
- Monatsabrechnungen für den Eigentümer mit Statusbericht, Liquidität und Rückstandsliste, Objektreporting, sonstige Auswertungen für z.B. Steuerberater
- Erstellung einer jährlichen Nebenkostenabrechnung ggf. inklusive einer extern erstellten Heiz- und Wasserkostenabrechnung, einschließlich Inkasso und Überprüfung der Vorauszahlungen
- Abwicklung des grundstücksbezogenen Zahlungsverkehrs
Technische Verwaltung
- Überwachung der Versorger und Dienstleister, des Hausmeisters und der Wartungsfirmen
- Durchführung und Kontrolle aller gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Wartungen
- Vorbereitung, Begleitung und Kontrolle notwendiger Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
- Einholung von Angeboten bei den entsprechenden Handwerksbetrieben
- In Notfällen geeignete Sofortmaßnahmen veranlassen
- Vorbereitung und Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen in enger Absprache mit dem/ den Eigentümer(n), fristgerechte Modernisierungsankündigung und Mieterhöhung nach § 559 BGB
- Enge Abstimmung bei wichtigen Verwaltungsentscheidungen mit Eigentümern
- Bearbeitung der Anliegen und Anregungen von Mietern, persönliche Beratung der Eigentümer in allen wohnungswirtschaftlichen Fragen
- Optimierung der Betriebskosten durch eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungs- und Dienstleistungsverträge